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Bei einer Inzidenz unter 100: Amateurfußball ab dem 22. März möglich

Mit einem Stufenplan schlagen Bund und Länder einen neuen Weg im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein. Der Lockdown wurde indes bis zum 28. März verlängert.  Bei ihrer letzten Ministerpräsidentenkonferenz haben Bund und Länder einen Weg zu Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. "Deutschland steht nun an der Schwelle zu einer neuen Phase der Pandemie, in die wir nicht mit Sorglosigkeit, aber doch mit berechtigten Hoffnungen hineingehen können", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am späten Mittwochabend. 

Das betrifft auch den Sport und somit auch den Amateurfußball. Im Klartext: Bei einer Inzidenz unter 100 ist ab dem 22. März Amateurfußball (Kontaktsport im Freien) wieder erlaubt, zumindest wäre ein reguläres Training deutschlandweit möglich. Allerdings ist dafür eine Testung nötig, wie auch immer das in der Praxis gehandhabt werden soll.

Ab dem 5. April, in Öffnungsstufe fünf, wären dann auch die Tests nicht mehr erforderlich - wenn die Inzidenz unter 100 bleibt. Es gibt also Licht am Ende des Tunnels der fußballfreien Zeit.

Auf folgende Regeln haben sich Bund und Länder geeinigt:

ab 8. März nach Inzidenz:

  • unter 50: Außen-Sport mit maximal 10 Personen, kontaktfrei
  • unter 100: Außen-Sport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten (bzw. maximal 20 Kinder), kontaktfrei

ab 22. März nach Inzidenz:

  • unter 50: keine Beschränkungen
  • unter 100: Sport mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest (kontaktfrei innen, Kontaktsport außen)

ab 5. April nach Inzidenz:

  • unter 50: keine Beschränkungen
  • unter 100: Sport (kontaktfrei innen mit Test, Kontaktsport außen ohne Test)

Wichtig: Für die Inzidenzwerte gilt, dass es 14 Tage bei diesen Werten bleiben muss.

So zeichnete sich ab, dass voraussichtlich ab der nächsten Zeit Training für maximal 20 Kinder bis 14 Jahren möglich sein wird. Detaillierte Aussagen zu den Rahmenbedingungen (Übungsformen, Abstandsregeln, Betreuungspersonen etc.) sind im Moment noch nicht bekannt. Sobald die neue Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für den Sport im Wortlaut vorliegt, werden wir schnellstmöglich und umfassend informieren.

Bereits vor dem Lockdown hatten die Fußballvereine in Baden-Württemberg den Trainings- und Spielbetrieb mit Hygienekonzepten und Dokumentationspflichten erfolgreich umgesetzt. Entsprechende Vorgaben werden weiterhin verpflichtend für das gemeinsame Fußballspielen zu beachten sein. Bereits jetzt appellieren wir an unsere Vereine, sich an die behördlichen Vorgaben zu halten und mit den neu geschaffenen Möglichkeiten nicht leichtfertig umzugehen. Weiterhin wird Geduld gefragt sein und das verantwortliche Verhalten aller Beteiligten wird eine wichtige Maßgabe für weitere Lockerungen sein.

Die Verantwortlichen des Vereins werden sich selbstverständlich an die gesetzlich vorgegebenen Richtlinien halten und um die Gesundheit aller Kinder bedacht sein. Die entsprechenden Informationen und ein eventueller Trainingsbeginn werden rechtzeitig von den Trainern an alle Eltern und Jugendlichen weitergegeben . 

Vorstandsteam des FC 1922 Östringen e.V.

 

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